Der Wintergarten als Wohnraum

Viele Hausbesitzer bauen einen Wintergarten an ihr Gebäude nicht nur als unbeheiztes Glashaus an – sondern als gedämmten und beheizbaren Wohnraum. Auf diese Weise lässt sich der Wohnraum eines Hauses auf sehr stilvolle Weise erweitern, was den Immobilienwert erhöht und natürlich einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität leistet. Einen Wintergarten als Wohnraum anzubauen, erfordert die richtige Planung, denn es ist ein durchaus komplexes Bauvorhaben. Wir informieren darüber, weshalb sich ein Wintergarten als erweiterter Wohnraum lohnt, wie man solch einen Anbau angehen kann und auf welche Faktoren man dabei achten sollte.

Weshalb lohnt es sich, einen Wintergarten als Wohnraum zu gestalten?

Den eigenen Wohnraum zu erweitern, ist natürlich für jeden Hausbesitzer reizvoll. Wenn man den Anbau dann auch noch als lichtdurchflutete Wohnfühloase gestalten kann, ist das Vorhaben noch attraktiver. Die einfachste Variante eines solchen Anbaus ist ein Kaltwintergarten – im Grunde ein Glashaus, das nach unten hin nicht gedämmt ist und mittels einfacher Verglasung vor der Witterung schützt. Für warme Tage ist solch ein Kaltwintergarten vollkommen ausreichend, so dass sich mit dieser Art des Glasanbaus für rund zwei Drittel des Jahres eine wertvolle Wohnraum-Erweiterung schaffen lässt. Doch was ist mit dem Rest des Jahres – also speziell im Herbst und Winter? Ein ungedämmtes Glashaus kann in dieser Zeit nicht als Wohnraum genutzt werden, denn es ist dazu schlicht und einfach zu kalt. Entscheidet man sich hingegen für den Bau eines gedämmten Wintergartens als Wohnraum, kann man auch in der berühmten dunklen Jahreszeit die erholsamen Auszeiten im dank der Verglasung hellsten Raum des Hauses genießen. Dazu muss der Wintergarten mit einem Fundament versehen und von unten her gut gedämmt werden. Außerdem braucht es wärmeisolierende Mehrfachverglasung, damit wertvolle Wärme nicht durch die großen Glasflächen verschwindet.

Wie wird ein Wintergarten als Wohnraum geplant?

Einen Wintergarten als erweiterten Wohnraum kann man entweder auf eine bereits existierende Terrasse aufsetzen oder aber an einer Stelle anbauen, an der bislang nur Rasen oder sonstige Außengestaltung zu finden ist. Wir empfehlen, den Wintergarten, wenn möglich an der Süd- oder Westseite des Hauses anzubauen. Über Eck verlaufende Wintergärten ermöglichen es sogar, die Sonne an zwei Seiten des Hauses aufzufangen. Wenn der Standort gewählt ist, werden die konkreten Maße geplant, die der Wintergarten als Wohnraum haben soll. Dabei unterstützen die Experten unseres Fachbetriebs für den Wintergartenbau Sie jederzeit gern mit Rat und Tat.

Erzeugt wird die Wärme im Wintergarten nicht nur über die Sonneneinstrahlung, sondern auch durch fest verbaute Heizungssysteme, die im Wintergarten angebracht sind. Dafür können verschiedene Systeme wie Fußbodenheizungen oder auch Infrarotheizungen sowie Konvektoren entlang der Glasflächen eingebaut werden. Ganzjährig beheizte Wintergärten gelten als Teil der sogenannten thermischen Gebäudehülle. Und das bedeutet, dass sie den strengen Vorschriften des Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) entsprechen müssen. Das sollte bei der Planung unbedingt beachtet werden.

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Welche Verglasung kommt beim Wohnwintergarten zum Einsatz?

Bei einem Wintergarten, der als Wohnraum für das ganze Jahr gedacht ist, muss Mehrfachverglasung eingesetzt werden. Denn im Gegensatz zur Einfachverglasung bei ungedämmten Kaltwintergärten und Glashäusern bringen die aus bis zu drei miteinander verklebten Sicherheitsglasscheiben bestehenden Mehrfachverglasungen einen hohen Wärmedämmwert mit. Das sorgt dafür, dass speziell im Winter die wertvolle Wärme im Inneren gehalten wird.

Ist Sonnenschutz beim Wohnwintergarten nötig?

Bei einem Wintergarten als Wohnraum macht man sich im Winter natürlich gezielt die Funktionsweise zunutze, dass er sich über die großen Glasflächen bei Sonneneinstrahlung stark aufheizen kann. Doch außerhalb der kalten Jahreszeit ist genau dieses Funktionsmerkmal eher unerwünscht – speziell an heißen Tagen möchte man sich die Hitze möglichst ersparen. Deshalb sollte bei der Planung des Wohnwintergartens direkt auch der Einsatz von Beschattungselementen mit berücksichtigt werden. Für den Sonnenschutz und Sichtschutz am Wintergarten können z. B. vertikal und horizontal verlaufende Markisen genutzt werden. Unser Fachbetrieb stattet Ihren Wintergarten gern mit passenden stilvollen und robusten Beschattungselementen aus.

Ab wann ist der Wintergarten ein Wohnraum?

Als Wohnraum gelten Wintergärten, wenn sie über Dämmung sowie Heizsystem verfügen – wenn sie also auch bei kalten Außentemperaturen bewohnbar sind. Gedämmte und beheizbare Wintergärten werden in der Regel zu 100 Prozent ihrer Fläche als Wohnraum angerechnet. Anders ist das bei Kaltwintergärten, die nicht gedämmt sind und kein festes Heizungssystem haben: Sie werden oftmals nur mit der Hälfte ihrer Fläche dem Wohnraum zugerechnet. Dieses Hintergrundwissen ist vor allem dann wichtig, wenn man eine Wohnung bzw. ein Haus mit integriertem Wintergarten mieten oder vermieten möchte.

Muss ein Wintergarten als Wohnraum genehmigt werden?

Für den Bau eines Wintergartens ist in der Regel das Einholen einer Baugenehmigung nötig. Festgelegt ist dies in der Landesbauordnung eines jeden Bundeslandes. In einigen Bundesländern sind die Regeln zwar nicht ganz so streng, doch auch dort sind allenfalls kleine unbeheizte Anbauten genehmigungsfrei. Wer den Wintergarten als Wohnraum nutzen möchte, sollte in der Regel überall damit rechnen, eine Baugenehmigung einholen zu müssen. Die Kosten für die Baugenehmigung sollten mit rund zehn Prozent der Baukosten veranschlagt werden – um auf der sicheren Seite zu sein. Neben dem Kostenaufwand ist auch der Zeitaufwand zu bedenken: Wer sich mit dem Bauantrag zu lange Zeit lässt, der könnte mit Bauverzögerungen konfrontiert sein, weil das Bauamt eben oftmals mehrere Monate für solche Genehmigungen braucht.

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